Herausgegeben von Dr. Heribert Schmitz, Bundesministerium des Innern,
und Heinrich Bornhofen, Regierungsdirektor im Bundesministerium des Innern
und Rainer Bockstette, Oberamtsrat im Bundesministerium des Innern
Das Werk enthält die relevanten Vorschriften aus der Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und internationalen Abkommen, die der Standesbeamte bei der Entscheidung personenstandsrechtlicher Sachverhalte zu beachten hat. Erfaßt sind die Gebiete Personenstandsrecht, Eherecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Bürgerliches Recht und Familienrecht, Namensrecht und Akademische Grade, Staatsangehörigkeitsrecht, Vertriebene, Aussiedler, Ausländer, Gerichtsverfassung und FGG, Verfahrensrecht, Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht, Verfassungsrecht, Statistik, Ausweise, Meldewesen und Kostenrecht.
Darüber hinaus erläutern Fußnoten Verknüpfungen zu korrespondierenden Vorschriften; aktuelle Übersichten zu den internationalen Übereinkommen erschließen den Geltungsbereich und die zur Ausführung bestimmten Vorschriften. Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität machen diese Sammlung für alle Standesbeamten und jede Aufsichtsbehörde zur unerläßlichen Ergänzung der Dienstanweisung. Die Sammlung ist in dieser Auswahl auch von Nutzen für andere Verwaltungsbehörden und die mit Personenstands- und Familiensachen befaßten Gerichte und Fachanwälte.
Im Rahmen der ElBib Grundausstattung gibt es die Gesetzsammlung auch online und auf CD-ROM.
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1972 ff, Loseblattausgabe, ca. 2.650 Seiten, 3 Ordner
121,00 EUR
ISSN 1618-338X
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44. Lieferung
Erscheint im September 2009, 642 Seiten
97,80 EUR
ISBN 978-3-8019-2144-6
Der Schwerpunkt der
44. Lieferung ist das am 1.9.2009 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586). Davon sind neben dem neuen FamFG über dreißig in der GS abgedruckte Gesetze betroffen, mit zum Teil grundlegenden Änderungen.
Das FGG-Reformgesetz ist unter der GS-Nummer 72a zu finden, das neue FamFG hat die GS Nummer 72 seines Vorgängers FGG übernommen.
Weitere Aktualisierungen haben vornehmlich die Ländervorschriften zum PStG erfahren.