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Beurkundung eines Sterbefalls
Von Gerhard Bangert
Handakte für die standesamtliche Arbeit, Heft 3
Herausgegeben von Rolf Meireis, Ministerialrat im Hessischen Ministerium des Innern, und Fritz Peter, Studienleiter der Fachakademie für Personenstandswesen

Eine Neuauflage zum neuen Personenstandsgesetz ist in Vorbereitung.

Mit der Neubearbeitung der Handakte 3, Beurkundung des Sterbefalls, liegen jetzt wieder alle Hefte über die Erstbeurkundung eines Personenstandsfalls in aktueller Fassung vor. Die Änderungen, die sich für die Beurkundungen eines Sterbefalls in den letzten Jahren ergeben haben, erfolgten eher in der Stille. Totgeborene Kinder werden seit Juli 1998 im Geburtenbuch beurkundet. Für die Eintragung von Personen, die in einer Lebensgemeinschaft gelebt hatten, gibt es noch fast keine Vorschriften, jedoch eine allgemeine Verständigung der Standesbeamten untereinander. Die Neubearbeitung erfolgte nach dem gleichen Schema wie bei den Heften 1 und 2: Im ersten Teil wird anhand von Standardfällen die Vorgangsbearbeitung Schritt für Schritt beschrieben. Die systematische Darstellung im zweiten Teil folgt weitgehend der Gliederung der Dienstanweisung. Die Handakten sind damit besonders für die Einführung in die Tätigkeit des Standesbeamten geeignet, aber auch nützlich in der täglichen Praxis.


2002 2002, 117 Seiten
32,10 EUR
ISBN 978-3-8019-0165-3
Erschienen im August 2002

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08.09.2010
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