Die Integration
Für eine rechtskonforme Ablage der Beurkundungsgrundlagen in einer elektronischen Sammelakte integrieren wir die Sammelaktenführung in die Vorgangsbearbeitung von AutiSta.
AutiSta 9.1 Schlussverfügung
Elektronisch vorhandene Beurkundungsgrundlagen z.B. aus xSta-bestatter oder XPersonenstand können nach Abschluss der Beurkundungen automatisch in die AutiSta Aktenführung übernommen werden.
Während einer Vorgangsbearbeitung oder beim Anzeigen eines Eintrags aus dem ePR-Server kann jederzeit die dazugehörige Sammelakte über AutiSta aufgerufen werden.
Suchverzeichnis Sammelakte und Eintrag
Beim Suchen nach Einträgen über das Suchregister von AutiSta kann zu jedem gefundenen Eintrag die dazugehörige AutiSta Akte aufgerufen werden.
Die Voraussetzungen
Für die Führung der AutiSta Akte ist der Einsatz unseres
ePR-Servers in der von uns empfohlenen Architektur Voraussetzung.
Der Zugriff auf die AutiSta Aktenführung unterliegt den gleichen Berechtigungsprüfungen wie der Zugriff auf die elektronischen Register.
Über alle in der Elektronischen Sammelakte gespeicherten Dokumente werden beweissichernde Maßnahmen durchgeführt. Die Dokumente werden in den Hashbaum des ePR-Servers aufgenommen. Dadurch kann jederzeit nachgewiesen werden, wann ein Dokument in die Sammelakte eingestellt wurde und das es ist nicht verändert wurde.