Wann immer ein Bürger eine Urkunde vorlegen muss - er findet sie in seinem
Stammbuch oder im Stammbuch seiner Eltern. Das Stammbuch enthält ein
Widmungsblatt und Musterurkunden, einen wissenschaftlich fundierten Beitrag
über das Ehe-, Kindschafts- und Erbrecht, eine Auswahl von Vornamen mit
Erläuterungen durch den besten Fachmann auf diesem Gebiet, eine Ahnentafel sowie eine Liste der
Ehejubiläen.