Aktuelles

Fachliteratur

Elektronische Publikationen

Formulare

AutiSta

Schulung

eGovernment

ePR-Server

AutiSta Aktenführung

FAQs

Stammbücher

Der Verlag

Anfahrt Frankfurt am Main

Anfahrt Berlin

Firmenporträt

Stellenangebote

Vertriebsteam

Außendienst

Support-Team

Kontakt

Kontakt-Formular

Partner

Presse

Veranstaltungen

Newsletter

Warenkorb

Mein vfst
Kundennummer:
Kennwort:
Automatisch anmelden
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet)
Verlag für Standesamtswesen GmbH, Hanauer Landstraße 197, 60314 Frankfurt am Main
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen - in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung - gelten für sämtliche Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen (im folgenden: Bestellung) der Verlag für Standesamtswesen GmbH. Für Lizenzverträge beim Erwerb von Software und elektronischen Publikationen gelten gesonderte Bestimmungen. Diese können bei uns angefordert werden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, nicht aber gegenüber Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB.

Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung vor Ausführung der Bestellung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote des Verlages sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden.

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches der Verlag innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung, insbesondere durch Zusendung der Waren, annehmen kann.
§ 3 Preise
Die Preise sind Endpreise in EURO; sie enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Änderung der Lohn- oder Materialkosten erhöht, ist der Verlag berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu ändern. Liegt der höhere Preis 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

Außer für gedruckte Bücher schließen die Preise Porto, Fracht- und sonstige Versandkosten nicht ein.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Verzug, Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung maßgebend. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto in Höhe von 2 % gewährt. Für Dienstleistungen, Software, Literatur und Zeitschriften wird kein Skonto gewährt.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig anerkannt.

Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Gegen den Verlag gerichtete Ansprüche darf der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlages abtreten.
§ 5 Leistungszeit, Teilleistungen, Gefahrtragung
Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen. Bei Streik oder in Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Verzögerung.

Der Verlag ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Teillieferungen können vom Verlag sofort in Rechnung gestellt werden.

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware der Transportperson übergeben wurde. Verzögert sich der Versand aus vom Verlag nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Verlag behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde den Verlag unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention unsererseits trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

Der Kunde ist zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt und tritt dem Verlag für diesen Fall schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Verlages die ihm aus den genannten Geschäften zustehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt diese Vorausabtretung hiermit an. Solange der Verlag Eigentümer der Vorbehaltsware ist, ist der Verlag bei Vorliegen eines sachlich berechtigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.

Der Kunde ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Befugnis des Verlages, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verlag, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist der Verlag befugt, die Forderung selbst einzuziehen. In diesem Fall ist der Kunde auf Verlangen des Verlages verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und dem Verlag außerdem die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu machen sowie dem Verlag die hierfür notwendigen Unterlagen auszuhändigen.

Übersteigt der Wert der Sicherung den der Ansprüche des Verlages gegen den Kunden um mehr als 20%, so hat der Verlag auf Verlangen des Kunden nach Wahl des Verlages ihm zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.

Bei Vorliegen eines Mangels behält sich der Verlag die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware - soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist - unverzüglich nach Empfangnahme bzw. Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verlag diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung geltend gemacht waren, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
§ 8 Haftung
Die Haftung des Verlages für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Verlag für jeden Grad des Verschuldens.
§ 9 Verjährung
Die Verjährung der Ansprüche des Kunden gegen den Verlag richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Ansprüche des Verlages auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 10 Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Verlag oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

Mündliche Zusagen durch Vertreter des Verlages oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
§ 11 Rücktritt
Im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung ist der Verlag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 12 Datenschutz
Gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Auftragsabwicklung sowie zur Information über neue Angebote erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Frankfurt a. M.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz in Frankfurt a.M. zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: April 2008

Seitenanfang
Zurück
Drucken
12.03.2010
2010 Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main / Berlin
Impressum AGBs