AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und
Dienstleistungen im Internet)
Verlag für Standesamtswesen GmbH, Hanauer Landstraße 197, 60314
Frankfurt am Main
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen - in
ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung - gelten für
sämtliche Waren, Lieferungen und
sonstige Leistungen (im folgenden:
Bestellung) der Verlag für Standesamtswesen
GmbH. Für Lizenzverträge
beim Erwerb von Software
und elektronischen Publikationen
gelten gesonderte Bestimmungen.
Diese können bei uns angefordert
werden. Sie gelten ausschließlich
gegenüber Unternehmen, juristischen
Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1
Satz 1 BGB, nicht aber gegenüber
Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB.
Entgegenstehende oder von den
Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden
werden nicht anerkannt, es sei
denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung vor Ausführung
der Bestellung zugestimmt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn der Verlag in Kenntnis
entgegenstehender oder von den
Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die
Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote des Verlages sind
freibleibend, soweit diese nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich
bezeichnet oder vereinbart
werden.
Die Bestellung des Kunden stellt
ein bindendes Angebot dar, welches
der Verlag innerhalb von zwei
Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung oder durch
Ausführung der Bestellung, insbesondere
durch Zusendung der
Waren, annehmen kann.
§ 3 Preise
Die Preise sind Endpreise in EURO;
sie enthalten die am Tag der
Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.
Hat sich der Preis zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung
durch eine Änderung des Marktpreises
oder durch Änderung der
Lohn- oder Materialkosten erhöht,
ist der Verlag berechtigt, den Preis
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen
zu ändern. Liegt
der höhere Preis 20% oder mehr
über dem vereinbarten Preis, hat
der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Recht muss
unverzüglich nach Mitteilung des
erhöhten Preises geltend gemacht
werden.
Außer für gedruckte Bücher schließen
die Preise Porto, Fracht- und sonstige Versandkosten
nicht ein.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Verzug,
Zurückbehaltung, Aufrechnung,
Abtretung
Rechnungen sind sofort nach
Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
Der Kunde kommt spätestens
30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung
ist der Eingang der Zahlung maßgebend.
Bei Zahlung innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum
wird ein Skonto in Höhe von 2 %
gewährt. Für Dienstleistungen, Software, Literatur und Zeitschriften wird
kein Skonto gewährt.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug,
ist der Verlag berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über den Basiszinssatz
geltend zu machen. Die
Geltendmachung eines weiteren
Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des
Kunden ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Gegenforderung des
Kunden stammt aus demselben
Vertragsverhältnis und ist unbestritten
oder rechtskräftig anerkannt.
Die Aufrechnung durch den
Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen,
die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind.
Gegen den Verlag gerichtete Ansprüche
darf der Kunde nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Verlages abtreten.
§ 5 Leistungszeit, Teilleistungen,
Gefahrtragung
Falls kein fester Liefertermin
vereinbart ist, erfolgt die Lieferung
zwei Wochen nach Vertragsschluss.
Soweit eine Mitwirkungspflicht
des Kunden notwendig ist, beginnt
die Frist nicht zu laufen, bevor
der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.
Soweit die Geltendmachung von
Rechten des Kunden die Setzung
einer angemessenen Nachfrist
voraussetzt, beträgt diese mindestens
zwei Wochen. Bei Streik oder
in Fällen höherer Gewalt verlängert
sich die Lieferfrist für die Dauer
der Verzögerung.
Der Verlag ist zur Vornahme von
Teillieferungen berechtigt, wenn
dies für den Kunden zumutbar ist.
Teillieferungen können vom Verlag
sofort in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche Lieferungen erfolgen
auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr
geht auf den Kunden über, sobald
die Ware der Transportperson
übergeben wurde. Verzögert sich
der Versand aus vom Verlag nicht
zu vertretenden Umständen oder
nimmt der Kunde die Ware nicht
rechtzeitig an, obwohl ihm diese
angeboten wurde, so geht die
Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige
auf den Kunden über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Verlag behält sich das Eigentum
an der Ware bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen gegen den
Kunden vor, auch wenn die konkrete
Ware bereits bezahlt wurde.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware
hat der Kunde den Verlag
unverzüglich unter Übergabe der
für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu unterrichten; dies
gilt auch für Beeinträchtigungen
sonstiger Art. Unabhängig davon
hat der Kunde bereits im Vorhinein
die Dritten auf die an der Ware bestehenden
Rechte hinzuweisen. Die
Kosten einer Intervention unsererseits
trägt der Kunde, soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, diese zu
erstatten.
Der Kunde ist zur Veräußerung
der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt und tritt dem Verlag
für diesen Fall schon jetzt bis zur
Erfüllung aller Ansprüche des
Verlages die ihm aus den genannten
Geschäften zustehenden Forderungen
gegen seine Kunden zur
Sicherheit ab. Der Verlag nimmt
diese Vorausabtretung hiermit an.
Solange der Verlag Eigentümer der
Vorbehaltsware ist, ist der Verlag
bei Vorliegen eines sachlich berechtigten
Grundes berechtigt, die
Ermächtigung zum Weiterverkauf
zu widerrufen.
Der Kunde ist widerruflich zum
Einzug der abgetretenen Forderung
ermächtigt. Die Befugnis
des Verlages, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt, jedoch verpflichtet
sich der Verlag, die Forderungen
nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß
nachkommt. Kommt der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nach, ist
der Verlag befugt, die Forderung
selbst einzuziehen. In diesem Fall
ist der Kunde auf Verlangen des
Verlages verpflichtet, die Abtretung
seinen Kunden bekannt zu geben
und dem Verlag außerdem die zur
Geltendmachung seiner Rechte
erforderlichen Angaben über die
abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner zu machen sowie
dem Verlag die hierfür notwendigen
Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der Sicherung
den der Ansprüche des Verlages
gegen den Kunden um mehr als
20%, so hat der Verlag auf Verlangen
des Kunden nach Wahl des
Verlages ihm zustehende Sicherheiten
in entsprechendem Umfang
freizugeben.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich
nach den gesetzlichen Vorschriften,
soweit sich aus den nachfolgenden
Bestimmungen nichts
Abweichendes ergibt.
Bei Vorliegen eines Mangels behält
sich der Verlag die Wahl der Art der
Nacherfüllung vor.
Für Schadensersatzansprüche
wegen eines Mangels gilt § 8.
Garantien im Rechtssinne erhält
der Kunde nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware - soweit dies nach ordnungsgemäßem
Geschäftsgang tunlich
ist - unverzüglich nach Empfangnahme
bzw. Eintreffen am Bestimmungsort
zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verlag
diesen unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige,
so gilt die Ware als genehmigt, es
sei denn, dass es sich um einen
Mangel handelt, der bei der Untersuchung
nicht erkennbar war. Zeigt
sich später ein solcher Mangel, so
muss die Anzeige unverzüglich
nach der Entdeckung geltend
gemacht waren, anderenfalls
gilt die Ware auch in Ansehung
dieses Mangels als genehmigt. Zur
Erhaltung der Rechte des Kunden
genügt die rechtzeitige Absendung
der Anzeige. Diese Regelungen
gelten nicht, wenn der Mangel
arglistig verschwiegen wurde.
§ 8 Haftung
Die Haftung des Verlages für vertragliche
Pflichtverletzungen sowie
aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des
typischerweise entstehenden Schadens
beschränkt. Dies gilt nicht
bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit des Kunden,
Ansprüchen wegen Verletzung
von Kardinalpflichten und Ersatz
von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Insoweit haftet der Verlag für jeden
Grad des Verschuldens.
§ 9 Verjährung
Die Verjährung der Ansprüche des
Kunden gegen den Verlag richtet
sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Ansprüche des Verlages auf
Zahlung verjähren abweichend von
§ 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich
des Beginns der Verjährungsfrist
gilt § 199 BGB.
§ 10 Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen und
Anzeigen, die der Kunde gegenüber
dem Verlag oder einem Dritten
abzugeben hat, bedürfen der
Schriftform.
Mündliche Zusagen durch Vertreter
des Verlages oder sonstige
Hilfspersonen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch
den Verlag.
§ 11 Rücktritt
Im Falle ausbleibender, nicht
richtiger oder nicht rechtzeitiger
Selbstbelieferung ist der Verlag
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verlag ist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn der
Kunde über sein Vermögen einen
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt hat, eine eidesstattliche
Versicherung abgegeben
hat oder das Insolvenzverfahren
über sein Vermögen eröffnet oder
die Eröffnung mangels Masse abgelehnt
wurde.
§ 12 Datenschutz
Gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz
wird darauf hingewiesen,
dass die personenbezogenen
Daten des Kunden ausschließlich
zur Auftragsabwicklung sowie zur
Information über neue Angebote
erhoben, verarbeitet und genutzt
werden. Alle Daten werden vertraulich
behandelt. Eine Weitergabe der
Daten an Dritte zu kommerziellen
Zwecken ist ausgeschlossen.
§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl,
Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts
anderes ergibt, ist Erfüllungs- und
Zahlungsort unser Geschäftssitz in
Frankfurt a. M.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist das für unseren
Geschäftssitz in Frankfurt a.M.
zuständige Gericht. Wir sind auch
berechtigt, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.