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Der Verlag für Standesamtswesen gilt als führender Fachverlag und Softwarehersteller im Bereich des Personenstandswesens. Er stellt den Standesämtern und ihren Aufsichtsbehörden sowie allen, die sich mit dem Personenstandsrecht auseinandersetzen, Fachliteratur zur Verfügung. Für die Qualität stehen Autoren aus Wissenschaft und Verwaltung. Mit den Softwareprodukten AutiSta und ePR-Server entwickelt der Verlag seit Jahrzehnten Expertensysteme für die besonderen Anforderungen in den Standesämtern, auch zur Umsetzung des OZG. Fachliche Kompetenz im Personenstandswesen und technische Kompetenz in der Softwareentwicklung zeichnen den Verlag aus.

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Fachliteratur

StAZ Archiv 2025

Ergänzung neuer Jahrgang

Das StAZ Archiv wurde um den Jahrgang 2025 ergänzt.

Fachliteratur

Musterbeispiele Online

Aktualisierung im Februar

Die folgenden Musterbeispiele wurden in der Online-Version ergänzt:

VfSt

Informationen aus dem Verlag

Online-Vortrag

Unseren 30-minütigen Vortrag über die Entwicklungen rund um AutiSta, die Umsetzung der neuen Gesetze und über Neuigkeiten zur Fachliteratur halten wir auch wieder online. 

Software

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ElBib
Ortsbuch

Verzeichnis der Gemeinden seit 1900 einschließlich der eingemeindeten Gemeinden mit ihren Standesämtern, zuständigen ­Behörden, Gerichten und Konsulaten



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25. Februar 2026
Niederlande, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt


 

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8. Januar 2026

Problem

Mit der Version XPS 25.11 wurde die Nachricht an das ZTR auf Wunsch der Nachlassgerichte um den Nachweis über den Tod des vorverstorbenen Ehegatten ergänzt. Dabei wurde, von allen Beteiligten nicht wahrgenommen, der Datentyp für diese Registerdaten geändert, das Jahr der Erstbeurkundung, das bisher ein optionales Feld war, wurde zu einem Pflichtfeld.

Das hat nun zur Folge, dass Sterbeeinträge eines vorverstorbenen Ehegatten aus dem Ausland (Familienstand der verstorbenen Person ist verwitwet), die nicht immer ein Datenfeld für das Eintragsjahr enthalten, gegen das Schema verstoßen und abgewiesen werden.

Abbildung FAQ

Abb. 1

Wenn das Eintragsjahr für den Sterbeeintrag des vorverstorbenen Ehegatten fehlt, wird die abgebildete Fehlermeldung in der Druckauswahl angezeigt.

Zwischenlösung

In solchen Fällen ist als Zwischenlösung im Datenfeld für das Eintragsjahr >1800< einzugeben. Damit wird das aktuelle Schema nicht verletzt, aber es ist nachvollziehbar, dass es keine Eintragungsnummer gibt.

Lösung

Die Nachricht 065010 wird mit der Version XPS 26.11 geändert, das Feld Jahr der Eintragsnummer wird wieder als optionales Feld definiert.

21. November 2025

Die Angaben eines Ansprechpartners sind in den Urkundenbereichen für das Begleitschreiben vorgesehen. Die Masken für die dafür erforderlichen Angaben werden über das Steuerfeld Begleitschreiben aufgerufen, seit AutiSta 13.0 auch die Maske Ansprechpartner.

Bei der Änderung wurde übersehen, dass der Ansprechpartner auch bei der Ausstellung einer Rechnung über den Befehl Kosten gebraucht wird.

Mit dem nächsten Update wird dafür ein entsprechendes Steuerfeld eingeführt.

21. November 2025

Die Anforderungen von Urkunden mit den Portal-Nachrichten 081030, 082030, 083030 und 084030 enthalten für die verschiedenen Urkunden auch die Angaben der in den Bundesländern jeweils geltenden Kosten.

Da die anfordernden Standesämter und die die Urkunden ausstellenden Standesämter nicht immer demselben Bundesland angehören, und damit im Einzelfall vom ausstellenden Standesamt andere Kosten veranschlagt würden als vom anfordernden Portal vorgesehen, werden die mit der Nachricht übermittelten Daten für die Urkunden nicht mehr automatisch in die Vorgangsbearbeitung von AutiSta übernommen.

Welche Gebühren jeweils für welche Urkunden zu erheben und welche kostenfrei sind, muss das registerführende Standesamt nach seinen Vorschriften entscheiden. Das Fachverfahren übernimmt die Anzahl von Urkunden im Standardformat immer als gebührenpflichtig.

21. November 2025

Mit dem synchronen Datenabruf (Stufe 3) wurde die Funktion Mitteilung, mit der die PDFs der Antworten angezeigt werden, verändert, damit die Abrufe mehrfach aufgerufen werden können.

Dasselbe Verfahren wird nun auch für die Antworten der Ausländerbehörden eingesetzt, wo es nicht passt.

Die Korrektur ist für das Update auf AutiSta 13.1 (Mai 2026) vorgesehen. Bis dahin muss leider konventionell gearbeitet werden.

21. Novemmber 2025

Mit dem synchronen Datenabruf (Stufe 3) wird geprüft, ob ein elektronischer Eintrag vorliegt. Wenn nicht, wird mit der oben angegebenen Meldung geantwortet. Dieselbe Meldung wird verwendet, wenn der Eintrag einen Sperrvermerk trägt.

In beiden Fällen wird, automatisch, die Nachricht 018050 mit der Angabe zurückgeschickt, dass - und in den meisten Fällen auch warum - der Abruf nicht erfolgreich war. Beim angefragten Standesamt erscheint die Nachricht 018010 dann im Posteingang in der Rubrik GU Auskunft. Mit der Bearbeitung nach Stufe 1 des Datenabrufs, gegebenenfalls nach Nacherfassung, kann die Anfrage danach in der Regel beantwortet werden.