Umfrage zur Kommunikation mit den Gerichten

Nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 1.1.2022 sind auch die Standesämter verpflichtet, mit den Gerichten elektronisch zu kommunizieren, sofern die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Zur Vorbereitung der Modellierung geeigneter Schnittstellen bitten wir im Namen der KoSIT die Standesämter, an der Webumfrage zur „Kommunikation mit den Gerichten“ teilzunehmen.

Kommuniziert Ihr Standesamt bereits elektronisch mit den Gerichten?
Verfügt Ihr Standesamt über ein
Wie ist die Kommunikation in den Arbeitsablauf integriert?
Erhält Ihr Standesamt Nachrichten von Gerichten über das besondere Behördenpostfach (beBPo)?
Wie erfolgt die Zuordnung der relevanten Nachrichten an das Standesamt?
CAPTCHA
13 + 7 =
Bitte diese einfache mathematische Aufgabe lösen und das Ergebnis eingeben. Zum Beispiel, für die Aufgabe 1+3 eine 4 eingeben.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.