Nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 1.1.2022 sind auch die Standesämter verpflichtet, mit den Gerichten elektronisch zu kommunizieren, sofern die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Zur Vorbereitung der Modellierung geeigneter Schnittstellen bitten wir im Namen der KoSIT die Standesämter, an der Webumfrage zur „Kommunikation mit den Gerichten“ teilzunehmen.