Kosovo

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Apostille-Übereinkommen

Deutschland hat am 26.9.2017 seinen Einspruch gegen den Beitritt Kosovos zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation (BGBl. 2016 II 1008) erneuert und eine entsprechende Erklärung  abgegeben.

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Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) tritt im Verhältnis Deutschlands zum Kosovo und zu Marokko nicht in Kraft, da Deutschland jeweils einen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 eingelegt hat.
Quelle: BGBl. 2016 II 1008

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Personenstandsregistrierung

Durch Gesetz Nr. 04/L-003 über den Personenstand vom 8.7.2011 wurde die Personenstandsregistrierung neu geregelt. Das Gesetz erfasst kosovarische Staatsangehörige sowie Ausländer und Staatenlose mit vorübergehendem oder dauerndem Wohnsitz im Kosovo. Vorgesehen ist ein Zentrales Personenstandsregister, das als staatliche Dokumentation aller Bürger in elektronischer und fester Form geführt wird, sowie Personenstandshauptregister, die als Bücher in den Archiven des kommunalen Personenstandsamtes gehalten werden.
Quelle: http://assembly-kosova.org

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