Das Standesamt
10.12.1999 – Gesetz zur Übertragung von Aufgaben auf die zuständige Verwaltungsbehörde nach § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Jahr, Seite | 2000, 93 | |
Land | Mecklenburg-Vorpommern | |
Datum | 10.12.1999 | |
Titel | Gesetz zur Übertragung von Aufgaben auf die zuständige Verwaltungsbehörde nach § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs |
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