Das Standesamt
Schirmer – Abwandlung des Familiennamens in Polen
Jahr, Seite | 2000, 57 | ||
Titel | Abwandlung des Familiennamens in Polen | ||
FA-Nr. | |||
Autor |
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Abwandlung des Familiennamens in Polen
In Ergänzung der Information in StAZ 1996, 249 werden hier die entsprechenden polnischen Vorschriften aus der Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten vom 14.2.1987 über das Verfahren bei der Anlegung von Personenstandsurkunden, die Kontrolle von Personenstandsbüchern, deren Aufbewahrung und Schutz (Dziennik Ustaw Nr. 7 Position 43) mitgeteilt, die in einem Berichtigungsverfahren dem AG Hagen übermittelt wurden und in dem Verfahren dazu geführt haben, daß eine Frau ihren Familiennamen in der männlichen Form führen durfte (§ 4 Nr. 3):
»§ 4
1. Die in eine Personenstandsurkunde einzutragenden Namen sind im ersten Fall des Singulars einzutragen, ohne den üblicherweise verwendeten Namen mit der femininen Endung: ‑owa, ‑ina, ‑owna, ‑anka.
2. Familiennamen, die die Endung: ‑ski, ‑cki, ‑dzki aufweisen, werden mit Beibehaltung des femininen und maskulinen Geschlechts in Abhängigkeit davon eingetragen, ob sich der Familienname auf eine weibliche oder männliche Person bezieht.
3. Familiennamen in Form eines Adjektives werden in die Personenstandsurkunde unter Beibehaltung des weiblichen oder männlichen Geschlechts eingetragen, in Abhängigkeit davon, ob der Name eine weibliche oder männliche Person betrifft, wobei die Personen bei Abgabe der Erklärung über die Namensführung (Führung von Namen), die bei der Eheschließung abgelegt wird, den Wortlaut des Namens ohne Berücksichtigung der für das weibliche oder männliche Geschlecht ordnungsgemäßen Form bestimmen können.
4. Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 finden entsprechende Anwendung bei der Wahl der Namen der Kinder.«
Achim Schirmer, Kreisamtmann, Lüdenscheid