Das Standesamt
25.11.1998 – OLG Braunschweig
Jahr, Seite | 2000, 16 | |
Gericht | OLG Braunschweig | |
Datum | 25.11.1998 | |
Aktenzeichen | ||
Leitsatz | Die Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Namenserteilung durch die sorgeberechtigte Mutter und deren Ehemann kann nur dann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist; es reicht nicht aus, daß sie dem Kindeswohl nur förderlich ist. |
Siehe OLG Stuttgart, Beschluß vom 26. März 1999 – 18 UF 39/99. StAZ 2000, S. 16.