Die durch das Parlament am 18.12. 2020 verabschiedete Änderung des ZGB und die entsprechenden Änderungen der Zivilstandsverordnung sowie der zugehörigen Gebührenverordnung, die es betroffenen Personen ermöglichen, ihr eingetragenes Geschlecht und dementsprechend auch ihren Vornamen mittels Erklärung