27. Februar 2017
Luxemburg

Abgeordnetenkammer stimmt Entwurf zu Staatsangehörigkeitsgesetz zu

Am 9.2.2017 hat die luxemburgische Abgeordnetenkammer mit 57:3 Stimmen dem Gesetzentwurf Nr. 6977 zu einem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1.4.2017 vorgesehen.

Durch das neue Gesetz werden das derzeit geltende Staatsangehörigkeitsgesetz vom 23.8.2008 und das Gesetz vom 7.6.1989 über die Umwandlung der Vor- und Nachnamen von Personen, welche die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben oder wiedererwerben, aufgehoben.

Die für den Staatsangehörigkeitserwerb erforderliche Aufenthaltsdauer wird von 7 auf 5 Jahre gesenkt. In Luxemburg geborene Kinder von Ausländern können bei Gegebensein weiterer Voraussetzungen mit dem 18. Lebensjahr die Staatsangehörigkeit erwerben. In einer Reihe von Fallkonstellationen wird es vereinfachte Verfahren geben – dies betrifft u.a. Kandidaten, die mit einer Person luxemburgischer Staatsangehörigkeit die Ehe geschlossen haben und solche, die seit mindestens 20 Jahren in Luxemburg leben.

Kapitel 3 (Art. 46 ff.) des Gesetzentwurfs regelt das Namensrecht in Einbürgerungsfällen.

Link zum Text des Gesetzentwurfs