24. Juni 2014
Luxemburg

Abgeordnetenkammer verabschiedet Gesetzentwurf zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Am 18.6.2014 hat die Abgeordnetenkammer von Luxemburg dem Gesetzentwurf zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen (Entwurf 6172 A) zugestimmt. Das Gesetz bedarf noch der Ausfertigung durch den Großherzog und tritt 6 Monate nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Die Veröffentlichung soll nach einer Aussage des Justizministers, Félix Braz, am 1.7.2014 erfolgen; demnach ist derzeit von einem Inkrafttreten am 1.1.2015 auszugehen.

Neben der Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen – die auch die im Gesetzgebungsverfahren umstrittene Möglichkeit der Adoption von Kindern umfasst – enthält das neue Gesetz auch Bestimmungen zur Verhinderung von Scheinehen, zur Erhöhung des Eheschließungsalters für Frauen auf 18 Jahre, zur Abschaffung der vorehelichen Gesundheitsuntersuchung und zur Abschaffung der Eheschließungswartezeit für verwitwete Frauen.

Informationsseite der Regierung zum neuen Gesetz

Seite der Abgeordnetenkammer zum Gesetzgebungsverfahren (mit Textdokumentation)