13. Dezember 2012
Polen
Abkommen über an EGMR-Verfahren teilnehmende Personen
Das Europäische Abkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen (SEV Nr 161) gilt für Polen ab dem 1.2. 2013.
Quelle: www.conventions.coe.int