20. Februar 2014
USA/Stammesrecht der Cherokee

Adoption bei den Cherokee

Der Stammesrat der Nation der Cherokee hat eine Regelung verabschiedet, nach der bei Adoption von Cherokee-Kindern künftig folgende Rangfolge der Interessenten gilt: 1. Biologische Eltern, 2. Angehörige der erweiterten Familie des Kindes, 3. Angehörige der Cherokee-Nation, 4. Angehörige anderer indianischer Nationen.

Den Cherokee kommt – wie auch anderen Indianerstämmen in den USA – im Rahmen von Bundesgesetzen eine begrenzte Kompetenz zur Regelung den Stamm betreffender Angelegenheiten zu. Mit knapp 700.000 Angehörigen bilden die Cherokee die größte indianische Volksgruppe in den USA.

Im Jahre 2013 hatte ein Rechtsstreit um die Adoption eines Cherokee-Kindes Schlagzeilen gemacht und war bis zum Supreme Court gelangt.