28. Juni 2016
Italien

Adoption des Kindes der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin zugelassen

Die erste Kammer des italienischen Kassationshofs hat in einer Entscheidung vom 26.5.2016, veröffentlicht am 22.6.2016, erstmals höchstrichterlich die Adoption des biologischen Kindes einer gleichgeschlechtlichen Partnerin durch die mit ihr in einer de-facto-Lebensgemeinschaft lebende andere Partnerin zugelassen. Allerdings betrifft dies eine Adoption in einem besonderen Fall nach Art. 44 Abs. 1 d des Gesetzes Nr. 184 vom 4.5.1983 über das Recht des Minderjährigen auf eine Familie, der im Verhältnis zu einer Normaladoption begrenzte Wirkungen zukommen; v.a. vermittelt diese Form der Adoption keine Verwandtschaft zu den Angehörigen des Adoptierenden.

Im kürzlich verabschiedeten Gesetz über die zivile Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (unione civile) ist nach Streichung einer im Entwurf noch enthaltenen Vorschrift keine Regelung zur Adoption enthalten.

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