29. September 2014
Kolumbien

Adoption des Kindes der gleichgeschlechtlichen Lebenspartners

Der Große Senat (Sala Plena) des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs hat am 28.8.2014 entschieden, dass die Adoption eines Kindes des Lebenspartners durch den anderen Partner diesem nicht allein deshalb verweigert werden darf, weil es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar handelt. Die Adoption von Kindern, die von keinem der Partner biologisch abstammen, ist gleichgeschlechtlichen Paaren allerdings nach wie vor verwehrt.

Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs