18. Oktober 2012
USA/Alabama

Adoption des Kindes der lesbischen Lebenspartnerin verweigert

Der Alabama Court of Civil Appeals hat es Mitte Oktober abgelehnt, einer lesbischen Lebenspartnerin, die ihre Lebensgefährtin nach kalifornischem Recht geheiratet hatte (bevor dort gleichgeschlechtliche Ehen wieder verboten wurden), die Adoption von deren Kind zu gestatten. Die Entscheidung wurde mit einer seit 2006 in der Verfassung des Bundesstaates enthaltenen Regelung begründet, die gleichgeschlechtliche Ehen ausschließt. In anderen Bundesstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen könnten in Alabama nicht anerkannt und folglich hieraus auch keine Rechte hergeleitet werden.