25. Juli 2019
Russische Föderation

Adoption durch Kranke nicht ausgeschlossen

Am 26.6.2019 hat Präsident Putin ein Änderungsgesetz (Föderales Gesetz Nr. 115 v. 29.5.2019) zum Adoptionsrecht ausgefertigt. Dieses modifiziert Art. 127 des Familiengesetzbuches in dem Sinn, dass den Gerichten ein Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Adoptionen eingeräumt wird, die von Adoptiveltern beantragt werden, von denen einer unter einer schweren, in einem Katalog enthaltenen Krankheit leidet, und damit das bisher für solche Adoptivpersonen geltende Verbot aufhebt. Voraussetzung ist, dass das Kind schon bei den Adoptiveltern lebt. Die Änderung stellt eine Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 20.6.2018 dar, das die Adoption eines aufgrund einer Leihmutterschaft geborenen Kindes durch ein Paar erlaubt hatte, bei dem die Frau aufgrund einer Infektion im Krankenhaus nach einer Fehlgeburt HIV-positiv war und an Hepatitis C litt.

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