29. September 2014
Italien

Adoption durch Partnerin der Mutter zulässig

Am 28.8.2014 hat das Gericht für Minderjährige (Tribunale per i Minorenni) in Rom erstmals in Italien die Adoption eines Kindes durch die Partnerin der biologischen Mutter zugelassen. Das Kind war durch künstliche Befruchtung empfangen worden. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf Art. 44 des Gesetzes Nr. 184 vom 4.5.1983 über das Recht des Minderjährigen auf eine Familie.