17. Oktober 2012
Argentinien

Adoption post mortem für wirksam erklärt

Der argentinische Oberste Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia) hat die Entscheidung, ein Kind zum Adoptivkind einer Adoptivmutter zu erklären, die vor dem Abschluss des Adoptionsverfahrens tödlich verunglückt war, für rechtmäßig erachtet und es dem Kind damit ermöglicht, Erbe der (sehr wohlhabenden) Verunglückten zu werden. Im Vordergrund müsse das Kindesinteresse stehen; dieses gebiete in der gegebenen Fallkonstellation die getroffene Entscheidung.