26. Mai 2014
Russische Föderation, Ukraine

Adoptionsrecht auf der Krim

Im Zuge der Erstreckung der russischen Rechtsordnung auf die Krim infolge von deren weithin als völkerrechtswidrig betrachteter Eingliederung wird dort nun auch russisches Adoptionsrecht angewendet. Waisenkinder von der Krim werden in die russische Adoptionsdatenbank aufgenommen. Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift im russischen Recht, nach der ein Kind erst nach mindestens einjähriger Registrierung in der Datenbank einer Auslandsadoption zugänglich ist (Art 124 Ziff. 4 Abs. 2 Familiengesetzbuch), wurden Auslandsadoptionen von Kindern von der Krim nach einer Mitteilung des russischen Erziehungs- und Wissenschaftsministeriums für mindestens ein Jahr suspendiert.