29. März 2022
Italien

Adoptionsrechtliche Regelung verfassungswidrig

Am 23.2.2022 hat der italienische Verfassungsgerichtshof ein Urteil (Sentenza Nr. 79/2022) bezüglich der Regelung gefällt, die bei der Adoption von Kindern „in besonderen Fällen“ das Bestehen von zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und den Verwandten des Adoptierenden ausschließt (Art. 55 des Gesetzes Nr. 184 von 1983, der auf Art. 300 Abs. 2 Codice civile verweist). Dies wurde für verfassungswidrig erklärt.

Die Adoption „in besonderen Fällen“ betrifft verwaiste Kinder, einschließlich behinderter Kinder, Kinder, die bereits mit dem Ehepartner des biologischen Elternteils zusammenleben, und Kinder, die nicht anderweitig adoptierbar sind.

Link zum Urteil