25. Februar 2015
Österreich

Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Partner verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat am 11.12.2014 entschieden (Geschäftszahl G119/2014), dass das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Partner verfassungswidrig ist. Die entsprechenden Bestimmungen im ABGB sowie im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft wurden aufgehoben. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 31.12.2015 eine entsprechende Neuregelung zu treffen. Nach bisheriger Rechtslage war für die gemeinsame Adoption eines Kindes eine Ehe erforderlich; das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft enthielt ein explizites Adoptionsverbot. Der Gerichtshof stellte fest, dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine nach der sexuellen Orientierung differenzierende Regelung gebe.

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