27. Februar 2017
Madagaskar

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts gutgeheißen

Am 16.1.2017 hat der Verfassungsgerichtshof von Madagaskar (Haute Cour Constitutionnelle) eine im Dezember 2016 parlamentarisch verabschiedete Änderung (Gesetz Nr. 2016-038 vom 15.12.2016) des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Code de la Nationalité) gutgeheißen, nach der eine madagassische Mutter ihrem Kind automatisch ihre Staatsangehörigkeit weitergibt. Bisher war dies nur dem Vater möglich; Kinder madagassischer Mütter von ausländischen Vätern erhielten die Staatsangehörigkeit nicht.

Link zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs