25. Februar 2016
Myanmar

Änderung im Kindesunterhaltsrecht

Nach einer Meldung der Myanmar Times hat das Parlament von Myanmar die von 1898 stammende Regelung in Sec 488 und 489 des Strafgesetzbuchs, nach der nach einer Scheidung ein Kindesunterhalt von 100 Kyat (nach heutigem Wert gut 7 Cent) bewilligt werden konnte, novelliert. Nun können auf Antrag bis zu 50000 Kyat (knapp 37 Euro) pro Kind zugesprochen werden. Der Unterhalt wird bis zum 18.Lebensjahr geschuldet. Auch geschiedene Frauen können nun bis zur Wiederheirat Unterhalt verlangen.

Die alte Regelung war de facto seit mehr als 20 Jahren nicht mehr angewendet worden.