24. Mai 2017
Italien

Änderung der Rechtsprechung zum Scheidungsunterhalt

Mit dem von Kommentatoren als „revolutionär“ bezeichneten Urteil Nr. 11504, veröffentlicht am 10.5.2017, hat die erste zivilrechtliche Abteilung des Kassationshofs ihre bisherige Rechtsprechung zum Scheidungsunterhaltsrecht geändert. Demnach ist nun zunächst anhand verschiedener Parameter (Vorhandensein von Einkünften jedweder Art, Vorhandensein von Mobiliar- oder Immobiliarvermögen, Fähigkeit und praktisch vorhandene Möglichkeit, ein Arbeitseinkommen zu erzielen, stabiles Vorhandensein einer Wohnung) zu prüfen, ob wirtschaftliche Unabhängigkeit oder eine Selbstversorgungsmöglichkeit (indipendenza o autosufficienza economica) des Unterhaltsbeanspruchenden gegeben sind. Erst wenn diese Frage verneint wird, könne anhand weiterer Kriterien die Unterhaltshöhe bestimmt werden. Werde sie nicht verneint, so sei eine Unterhaltszusprechung nicht gerechtfertigt, da die Ehebeziehung erloschen sei.

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