17. Dezember 2013
Lettland

Änderung zum Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft

Am 1.10.2013 ist das Änderungsgesetz vom 9.5.2013 zum lettischen Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde u.a. die Möglichkeit zum Staatsangehörigkeitserwerb für Nachkommen von Letten und Liven auf dem Stand von 1881 erweitert, indem für diesen Personenkreis die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht wird. Auch die Möglichkeit zur Einbürgerung von Kindern Staatenloser wurde erleichtert. Letzteres betrifft in der Praxis vor allem Angehörige der russischsprachigen Minderheit in Lettland, die nicht über die lettische Staatsangehörigkeit verfügen.