28. April 2015
Ecuador

Änderungen zum Familienrecht im Zivilgesetzbuch

Die Nationalversammlung von Ecuador hat am 21.4.2015 eine Reform des Familienrechts im Código Civil verabschiedet, die für die endgültige Verabschiedung noch der Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten bedarf. Dass dieser Einwendungen erhebt, gilt nicht als wahrscheinlich, ist aber theoretisch möglich.

Das Eheschließungsalter wird demnach einheitlich auf 18 Jahre erhöht (bisher 12 Jahre für Mädchen und 14 für Jungen). Die bisher im Gesetz vorgesehenen Scheidungsgründe werden reduziert und inhaltlich modifiziert; die von Kritikern der bisherigen Gesetzgebung vielfach geforderte Einführung der Scheidung ohne typisierten Scheidungsgrund wird jedoch nicht realisiert. Die gleich- oder verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaft wird als neuer Zivilstand anerkannt und kann auch in Ausweisdokumente eingetragen werden. Damit gibt es nun 5 Zivilstände (die anderen sind: ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet). Außerdem muss bei der Eheschließung (oder Registrierung einer tatsächlichen Partnerschaft) ein Verwalter der ehelichen [Güter-]Gemeinschaft eingesetzt werden; die bisherige Regelung, nach der, wenn dies nicht geschieht, vermutet wird, dass der Ehemann als solcher bestimmt ist, wird abgeschafft.