27. Februar 2018
Schweiz

Änderungen im Adoptionsrecht in Kraft getreten

Am 1.1.2018 sind in der Schweiz die am 17.6.2016 verabschiedeten Änderungen im Adoptionsrecht in Kraft getreten. Die neuen Regelungen betreffen u. a. die Stiefkindadoption, Alterserfordernisse, die Reduzierung der nötigen Dauer des Zusammenlebens eines Paares, das adoptieren will, sowie Lockerungen des Adoptionsgeheimnisses.

Link zum Text des Änderungsgesetzes