25. Januar 2019
Dänemark

Änderungen im dänischen Familienrecht

Ende 2018 wurden in Dänemark Änderungen im Familien- und Familienverfahrensrecht verabschiedet.

Das Gesetz Nr. 1321 vom 27.11.2018 über die Änderung des Gesetzes über Eingehung und Auflösung der Ehe und des Ausländergesetzes, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist, hat u.a. einen neuen § 8 a ins Ehegesetz eingefügt, der Scheinehen zur Erlangung des Aufenthaltsstatus verbietet.

Link zum Gesetz Nr. 1321

Das Gesetz Nr. 1702 vom 27.12.2018 über das Familienrechtshaus, das am 1.4.2019 in Kraft tritt, schafft die Einrichtung, die es im Titel trägt. Beim Familienrechtshaus (Familieretshus) handelt es sich um eine Behörde, bei der von nun an wesentliche Zuständigkeiten im Familienrecht, namentlich im Bereich der Trennung, Scheidung und elterlichen Sorge, konzentriert werden. Das Familienrechtshaus löst insofern die Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) ab.

Soweit die Amtsgerichte Familiensachen behandeln, tragen sie künftig die Bezeichnung Familiengerichte.

Link zum Gesetz Nr. 1702

Weitere Neuerungen beinhaltet das Gesetz Nr. 1711 vom 27.12.2018 über die Änderung des Gesetzes über die elterliche Sorge, des Gesetzes über Eingehung und Auflösung der Ehe und anderer Gesetze. Dieses tritt ebenfalls am 1.4.2019 in Kraft und bringt neben Folgeänderungen aufgrund der Neuschaffung des Familienrechtshauses vor allem Änderungen im Sorgerecht, in deren Zentrum die Stärkung des Schutzes der Kindesinteressen steht. Für Scheidungswillige mit minderjährigen Kindern wird eine obligatorische dreimonatige Bedenkzeit eingeführt, während der ein elektronischer Kurs absolviert werden muss (neuer § 42a EheG).

Link zum Gesetz Nr. 1711

Informationsseite der dänischen Regierung zu Änderungen durch die Gesetze 1702 und 1711