10. September 2012
Vereinigtes Königreich

Änderungen im Einbürgerungsverfahren

Seit 16. Juli 2012 ist es nicht mehr möglich, Einbürgerungsanträge bei der UK High Commission oder dem Konsulat im Heimatland des Antragstellers zu stellen. Alle Anträge (mit Ausnahme solcher aus Hongkong) müssen in Zukunft bei der Grenzagentur (UK Border Agency) im Vereinigten Königreich gestellt werden. Obwohl grundsätzlich die Vorlage von Originaldokumenten erwünscht ist, können diese nach wie vor durch beglaubigte Kopien ersetzt werden. Ggf. kann verlangt werden, ein Passoriginal bei der britischen Botschaft im Herkunftsland des Antragstellers vorzulegen.