20. Juni 2013
Lettland

Änderungen im lettischen Staatsangehörigkeitsrecht

Das lettische Parlament (Saeima) hat Neuregelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet, die am 1.10.2013 in Kraft treten sollen. Dadurch werden die Möglichkeiten im Hinblick auf eine doppelte Staatsangehörigkeit ausgeweitet. Dies betrifft u.a. lettische Staatsangehörige, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben und erstreckt sich bei entsprechender Situation auch auf Staatsangehörige einer Reihe anderer Länder, nicht jedoch auf russische oder israelische Staatsangehörige. Letzteres wurde scharf kritisiert.

Kinder von lettischen Nichtbürgern (d.h. von Angehörigen der russischsprachigen Minderheit in Lettland, die nicht über die Staatsangehörigkeit verfügen), die nach dem 21.8.1991 in Lettland geboren sind, können lettische Staatsangehörige werden, wenn sie dauerhaft in Lettland leben, den Status eines Nichtbürgers oder Staatenlosen haben und die Eltern keine Einwände erheben sowie zusichern, dass sie das Kind beim Erlernen der lettischen Sprache unterstützen und die Republik Lettland ehren und respektieren.