21. Oktober 2020
Russische Föderation

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Am 12.10.2020 sind Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten. Demnach können in der Russischen Föderation wohnhafte Eltern volljähriger russischer Kinder zukünftig ohne die bisher geltende Residenzvoraussetzung von 5 Jahren die russische Staatsangehörigkeit erwerben. Bislang war ein Erwerb ohne vorherigen Aufenthalt nur möglich, soweit ein Kind behindert war. Außerdem ist im Rahmen von Einbürgerungsanträgen nun die Abnahme von Fingerabdrücken erforderlich.

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