25. Mai 2023
Ägypten

Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht

Das ägyptische Parlament hat am 12.4.2023 Änderungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz Nr. 26 von 1975) verabschiedet. Damit wird Art. 6 dieses Gesetzes geändert. Ausländische Frauen, die die ägyptische Staatsangehörigkeit erworben haben, können diese künftig an ihre Kinder weitergeben, wenn sie aus einem Land stammen, dessen Sprache Arabisch ist, oder das ein islamisches ist. Art. 11 wird dahingehend geändert, dass ein Immobilienerwerb, der zum Erhalt der ägyptischen Staatsangehörigkeit berechtigt, nunmehr nicht nur vom Staat oder von einer staatlichen Gesellschaft, sondern auch von einer privaten Gesellschaft erfolgen kann.

Das Dekret Nr. 876/2023 des Premierministers vom 8.3.2023 betrifft die Vorgaben für den Erwerb der ägyptischen Staatsangehörigkeit aufgrund von Investitionen. Demnach gibt es drei Möglichkeiten: 1. Erwerb von Immobilien für eine Summe von mindestens 300000 US-Dollar, 2. Beteiligung an einem Investitionsprojekt mit einer Investition von mindestens 350000 US-Dollar und gleichzeitige Hinterlegung einer Summe von 100000 nicht rückzahlbaren US-Dollar in Fremdwährung bei der ägyptischen Staatskasse, 3. Hinterlegung von 250000 nicht rückzahlbaren US-Dollar bei der ägyptischen Staatsbank.

Link zu Beitrag des Global Legal Monitor der Library of Congress