29. März 2022
Frankreich

Änderungsgesetz zum Namensrecht

Das Gesetz Nr.2022-301 vom 2. März 2022 über die Wahl des aus der Abstammung hervorgehenden Namens, das am 1.7. 2022 in Kraft tritt, ändert namensrechtliche Vorschriften im Zivilgesetzbuch. Das führt u. a. zu folgenden neuen Regelungen:

Das bestehende Recht, das es ermöglicht, den Namen beider Elternteile als Gebrauchsnamen zu tragen, wird kodifiziert. Gleichzeitig wird die einseitige Möglichkeit für einen Elternteil vorgesehen, seinen Namen als Gebrauchsnamen dem Namen seines minderjährigen Kindes hinzuzufügen (innerhalb der Grenze des ersten Familiennamens jedes Elternteils), wobei er den anderen Elternteil im Voraus darüber informieren muss. Dieser kann, wenn er sich dagegen ausspricht, das Familiengericht anrufen.

Es wird ein deklaratives und dezentralisiertes Namensänderungsverfahren geschaffen, das es jedem volljährigen Franzosen ermöglicht, seinen Namen auf dem Zivilstandsamt – allerdings nur einmal – zu ändern, sofern diese Änderung in einer Hinzufügung oder Ersetzung des Namens eines Elternteils oder in einer Änderung der Reihenfolge im Rahmen eines Doppelnamens besteht.

Dem Gericht, das einen Entzug der elterlichen Sorge ausspricht, kommt künftig die Zuständigkeit zu, über die Namensänderung des Kindes zu entscheiden.

Link zum Gesetzestext