10. Mai 2012
USA, Utah

Akten in Familienrechtsverfahren nicht mehr öffentlich zugänglich

Der Judicial Council von Utah hat beschlossen, dass in Zukunft die Prozessakten in einer Reihe von Verfahren mit Familienrechtsbezug nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich sein werden, sondern nur noch den Beteiligten und ihren Anwälten. Die Regelung ist am 1.4.2012 rückwirkend in Kraft getreten. Sie betrifft u.a. Verfahren zu Vaterschaftsklagen, Besuchsrechten von Großeltern, Kindesunterstützung, Scheidungen, Stalking, Schutzanordnungen, Sorgerecht, häuslicher Gewalt, und Common Law-Ehen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Übergang zur elektronischen Prozessaktenführung.