17. Dezember 2018
Costa Rica

Altes Zivilprozessgesetzbuch gilt für Familiensachen fort

Gesetz Nr. 9621 vom 2.10.2018 hat kurzfristig bestimmt, dass für Familiensachen das bisherige Zivilprozessgesetzbuch in Kraft bleibt, bis das geplante Familienprozessgesetzbuch in Kraft tritt. Letzteres ist für den 1.10.2020 vorgesehen. Das neue Zivilprozessgesetzbuch, das am 8.10.2018 Geltung erlangt hat, ist somit in Familiensachen nicht anwendbar.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen war, dass das Familienprozessgesetzbuch als lex specialis für Familiensachen spätestens gleichzeitig mit dem neuen Zivilprozessgesetzbuch in Kraft tritt, weswegen das letztere, anders als das Vorgängergesetzbuch, keine spezifischen Regelungen für Familiensachen enthält.

Link zum Text des Gesetzes Nr. 9621