17. Dezember 2018
Frankreich

Altvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht verfassungswidrig

Der Conseil constitutionnel hat in einer Entscheidung vom 5.10.2018 (Décision n° 2018-737 QPC) die Regelung in Art. 3 des Gesetzes vom 10.8.1927 über die Staatsangehörigkeit, nach der legitime Kinder eines französischen Vaters unabhängig vom Geburtsort die französische Staatsangehörigkeit erlangten, während dies für legitime Kinder französischer Mütter nur galt, wenn sie in Frankreich geboren wurden, wegen Verstoßes gegen das Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz und das Gebot der Gleichbehandlung der Geschlechter in Bezug auf die Begrenzung auf in Frankreich geborene Kinder für verfassungswidrig erklärt. Dies betrifft Personen, die als Kinder einer französischen Mutter zwischen dem 16.8.1906 und dem 21.10.1924 im Ausland geboren sind und die Staatsangehörigkeit nicht erhalten haben, sowie ihre Nachkommen, soweit diese als Folgewirkung die Staatsangehörigkeit geltend machen. Die Verfassungswidrigkeit kann in allen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung laufenden Verfahren geltend gemacht werden, soweit diese noch nicht definitiv abgeschlossen sind.

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