22. Juni 2011

Andorra. Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses

Das Europäische Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses wird nach seinem Artikel 22 Absatz 2 für Andorra am 1.7.2011 in Kraft treten.

Das Fürstentum Andorra nimmt nur an seine zentrale Behörde gerichtete, in katalanischer oder französischer Sprache abgefasste oder von einer Übersetzung in eine dieser beiden Sprachen begleitete Mitteilungen entgegen und erklärt, dass es sich in den von den Artikeln 8 und 9 des Übereinkommens erfassten Fällen das Recht vorbehält, aus allen in Artikel 10 Absatz 1 vorgesehenen Gründen die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder zu versagen.

Als Zentrale Behörde und zuständige Stelle für die Wahrnehmung der im Übereinkommen vorgesehenen Aufgaben wird bestimmt: Département de l’Intérieur, Carretera de l’Obac s/n. Edifici administratiu de l’Obac, Tel.: +376 872080, Fax: +376 869250.

Quelle: BGBl. 2011 II S. 622