17. Dezember 2018
Schweden

Anerkennung von Minderjährigenehen erschwert

In Schweden hat der Reichstag am 21.11.2018 ein Änderungsgesetz (SFS 2018:1973) zum Gesetz (1904:26 s. 1) über gewisse internationale Rechtsverhältnisse, die die Ehe und Vormundschaft berühren, verabschiedet, das die Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen Minderjähriger weiter einschränkt. Dieses tritt am 1.1.2019 in Kraft. Demnach kann eine Eheschließung von Personen unter 18 Jahren nur noch anerkannt werden, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Anerkennung 18 Jahre alt sind und es besondere Gründe dafür gibt, die Ehe anzuerkennen.

Link zu Webseite mit Möglichkeit zum Herunterladen des Gesetzestexts