28. August 2014
Uganda

Anti-Homosexuality Act verfassungswidrig

Der ugandische Verfassungsgerichtshof hat am 1.8.2014 den Anti-Homosexuality Act für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Grund war jedoch nicht der Inhalt des von vielen ausländischen Regierungen als menschenrechtswidrig bezeichneten Gesetzes, das u.a. drakonische Strafen für das Ausleben von Homosexualität festgelegt hatte, sondern die Feststellung von Mängeln im Gesetzgebungsverfahren.