26. Juli 2016
Rumänien

Antrag einer Bürgerinitiative auf Verfassungsänderung zulässig

Das Plenum des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (Curtea Constituțională a României) hat am 20.7.2016 entschieden, dass der Antrag einer Bürgerinitiative auf Änderung von Art. 48 der Verfassung zwecks Einführung der Definition der Ehe als Verbindung verschiedengeschlechtlicher Partner verfassungsrechtlich zulässig ist, d.h. die von Art. 150 und 152 der rumänischen Verfassung hierfür vorgegebenen Bedingungen erfüllt. Für die Umsetzung einer entsprechenden Änderung sind nun allerdings die Verabschiedung mit qualifizierter Mehrheit im Parlament und eine anschließende Volksabstimmung erforderlich.

Link zur Pressemeldung (Dort Punkt I.)