28. August 2019
Mexiko/Sinaloa

Anwendung von Gewalt gegen Kinder verboten

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Sinaloa hat am 31.7.2019 eine Änderung zu Art. 83 Ziff. VIII des Gesetzes des Staates Sinaloa über die Rechte der Jungen, Mädchen und Jugendlichen verabschiedet, die die Anwendung jedweder Gewalt und insbesondere körperlicher Züchtigung gegenüber Kindern verbietet. Die Ausübung der elterlichen Gewalt, Vormundschaft oder Sorge wird nach dem Wortlaut der geänderten Bestimmung explizit nicht als Rechtfertigung für Gewaltanwendung angesehen.