16. August 2012
Vereinigtes Königreich/England

Anwendung staatlichen Rechts auf islamisch geschlossene Ehe

Der Court of Appeal hat im Juli entschieden, dass es nicht möglich ist, in Bezug auf eine nach islamischem Recht geschlossene Ehe, in deren Rahmen eine Brautgabe gezahlt wurde, nacheheliche Ausgleichs- und Unterhaltszahlungen mit der Begründung zu verweigern, dass solche Zahlungen nach islamischem Recht nicht vorgesehen seien.