29. August 2017
Tunesien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Tunesien am 30.3.2018 im Verhältnis zu denjenigen Vertragsstaaten in Kraft treten, die dem Beitritt nicht innerhalb von sechs Monaten nach dessen Bekanntgabe widersprochen haben (Art. 12 Abs. 2 HApostille Ü).

Quelle: www.hcch.net (Übereinkommen Nr. 12)