16. Dezember 2020
Jamaika

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Jamaika am 3.7.2021 in Kraft treten; im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur, wenn dieses nicht binnen der Einspruchsfrist von 6 Monaten nach Art. 12 Abs 2 HApostilleÜ widerspricht.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 12)