15. Dezember 2015
Brasilien, Marokko

Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird am 14.8.2016 für Brasilien und Marokko in Kraft treten. Zur Geltung im Verhältnis zu Deutschland und zu einer Veröffentlichung im BGBl. II wird es jedoch erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach Art. 12 Abs. 2 des Abkommens kommen.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 12)

Postskriptum vom 26.9.2016:

Im Verhältnis Deutschlands zu Brasilien ist das Abkommen wie geplant in Kraft getreten (BGBl. 2016 II 1008), im Verhältnis Deutschlands zu Marokko ist es dagegen nach einem Einspruch Deutschlands nicht in Kraft getreten (a.a.O.).