05. September 2012
Myanmar

Appell weist auf Problem mit Staatsangehörigkeit hin

Am 15. August 2012 fand in Bangkok eine von zwei Rohingya-Vereinigungen organisierte internationale Rohingya-Konferenz statt. Die Rohingya sind eine muslimische Volksgruppe in Westmyanmar, deren Herkunft umstritten ist. In Myanmar leben etwa 800.000 Rohingya, dazu kommen Hunderttausende weitere, die als Flüchtlinge im Ausland leben.

In der Abschlussdeklaration wurde u.a. darauf hingewiesen, dass die Rohingya nach dem myanmarischen Staatsangehörigkeitsgesetz von 1982 (dieses ist in einer deutschen Übersetzung von Norbert Mill abgedruckt in StAZ 1988, S. 114 ff.) keine myanmarischen Staatsangehörigen und somit staatenlos sind. Dies resultiert daraus, dass Sect. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ethnische Minderheiten nur dann als Staatsangehörige anerkennt, wenn diese schon vor 1823 in Myanmar (Birma) ansässig waren (wobei nach Sect. 4 der Staatsrat darüber zu entscheiden hat, ob diese Merkmale für eine Gruppe zutreffen). Das wird von amtlichen myanmarischen Stellen für die Rohingya bestritten. Es wird behauptet, diese seien noch nicht einmal eine ethnische Minderheit. Sie seien Einwanderer aus Bengalen und erst im Laufe des 19. und im 20. Jahrhundert nach Birma/Myanmar gekommen. Die Rohingya zählen somit nicht zu den mehr als 130 anerkannten Ethnien. Sie selbst vertreten dagegen die Auffassung, sie seien schon wesentlich länger in Birma ansässig und dort vor Jahrhunderten islamisiert worden. Dieses Jahr kam es in Myanmar zum wiederholten Mal zu Pogromen gegen Rohingya.

Die Konferenz richtete einen Abschlussappell an verschiedene internationale Akteure und forderte die Regierung von Myanmar u.a. auf, das Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern und Rohingya die Staatsangehörigkeit zu gewähren. Der UN-Sicherheitsrat wurde aufgefordert, neben anderen Maßnahmen auch im Hinblick auf eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts Druck auf Myanmar auszuüben. Die Probleme mit der Staatsangehörigkeit sind allerdings nur ein Baustein in einer Situation, die die Rohingya als verfolgte und potentiell an Leib und Leben bedrohte Minderheit erscheinen lässt.